Urteil: lebenslänglich Ehe
Lebenslänglich für [Name des Bräutigams]
[Name der Stadt] – Nach ca. 5-jähriger Untersuchungshaft fand der gegen den in “junggesellischen Zustand” befindlichen [Name des Bräutigams] geführte Zivilprozess ein jähes Ende.
[Name des Bräutigams] wurde heute in [Name der Stadt] zu lebenslänglichem Gewahrsam verurteilt.
Der [Name der Braut] gelang es vor zahlreichen Zeugen, den [Name des Bräutigams] zu einem Geständnis zu bewegen und ihn offiziell auf Lebenszeit fest zu nageln. Heute wurde das Urteil verkündet. Um eine Flucht zu verhindern wurde [Name des Bräutigams] sofort nach der Urteilsverkündung der Ring angelegt. Die im Saal Anwesenden stimmten dem Urteil zu und manche vergossen vor Erleichterung sogar Freudentränen. Zahlreiche Schaulustige und Fotografen waren anwesend als der Vater der [Name der Braut] den verurteilten am Arm an der Wachmannschaft hinaus führte.
Zu erwähnen sei noch, dass der Schwester von [Name der Braut] ein gewisses Mitverschulden zugesprochen wurde, da sie das Vorgehen des [Name des Bräutigams] nicht verhindert, sondern noch unterstützt habe. Ein Gesuch auf vorzeitige Entlassung aus der Haft wird schon im Voraus nicht anerkannt.
Das Urteil tritt am [Hochzeitstag] in Kraft.
______________________________________________
gez. Richterin [Name der Brautmutter]
Familiengericht [Name der Stadt]

DAS EHEGESETZ (EGes)
- Dieses Gesetz tritt mit dem Ja-Wort in Kraft.
- Der Ehemann ist ab dem Zeitpunkt der Eheschließung der Glücklichste seiner Art.
- Der Mann hat eine eigene Meinung – die Frau hat RECHT und verwaltet das eheliche Vermögen.
- Sollte die Frau einmal nicht Recht haben, tritt automatische 3 in Kraft.
- Das Ehepaar besteht aus zwei Hälften, die Frau ist die bessere.
- Der Mann verdient das Geld, die Frau gibt es aus.
- Der Ehemann hat sein Einkommen pünktlich zu Hause abzuliefern und sein Taschengeld mit kindlicher Freude entgegenzunehmen.
- Die Frau ist unter der Haube, der Mann unterm Pantoffel.
- Falls der Ehemann an Trotz leiden sollte, oder sonstige bockige Seiten aufzuweisen hat, ist ihm der Hausschlüssel zu entziehen und der Pantoffel gefechtsbereit zu zeigen.
- Dem Ehemann ist es gestattet, jeden Abend zu Hause zu bleiben.
- Wann der Mann fortgeht, bestimmt der Mann, wann er heimkommen soll, bestimmt die Frau.
Fortsetzung
12. Die Frau hat den Mund aufzumachen, der Mann hat ihn zu halten.
13. Meinungen dürfen nur von der Frau ausgesprochen – vom Mann nur gedacht werden.
14. Der Mann gibt nie zu, dass sie auch mal recht hat, sonst ist er gleich unten durch.
15. Unterhaltungen sollen laut und deutlich geführt werden. Der Nachbar hat sicherlich auch Interesse an ehelichen Auseinandersetzungen.
16. Worte haben nur in den ersten Wochen Zweck. Später sind härtere Argumente wie z.B. Teller, Tassen und Pfannen zu empfehlen.
17. Mitarbeit des Mannes im Haushalt ist STRENG VERBOTEN. Klare Befehle an die Frau ersetzen diese Mühe.
18. Die Gartenarbeit ist Gemeinschaftssache; die Einteilung untersteht der Frau, die Durchführung dem Mann.
19. Der Mann hat zu essen, was auf den Tisch kommt und immer ein freundliches Gesicht zu machen.
20. Dem Ehemann ist es erlaubt, auch seine Frau von Zeit zu Zeit etwas lieb zu haben. Er soll aber niemals sagen: “Du kannst mich gern haben”.
21. Das gemeinschaftliche Siegel ist der Kuss.
Zusammenfassend kann man sagen: Eine harmonische Ehe ist gewährleistet, wenn der Mann gesund ist und die Frau Arbeit hat.
POLILZEIVERORDNUNG zum festlichen Tage
- Wer unsere Hochzeit mitmachen will, muss vor allen Dingen anwesend sein.
- Die Hochzeit beginnt mit dem Abgeben der Geschenke. Danach kann, wer will, wieder gehen.
- Jeder hat sich mit leerem Magen friedlich und unbewaffnet an seinem Platz niederzulassen.
- Die Benutzung der Kronleuchter als Schaukeln sowie die Verwendung der Teppiche als Ringermatten ist nicht gestartet.
- Ironische Anspielungen auf die Lebensgestaltung des Herrn Bräutigam zu dessen Junggesellenzeit werden als böswillige Verleumdungen erachtet und mit Haftstrafen nicht unter sechs Wochen geahndet.
- Der freie Flug von Schlagsahne, Fischgräten, Feuerwerkskörpern, Pfirsich- und Kirschkernen sowie von Sektkorken, Scherben, Zigarren- und Zigarettenasche ist nur insofern zulässig, als weder Personen noch Festräume Schaden nehmen können.
- Jeder, der mehr als drei Sprachen zugleich spricht, hat einen Dolmetscher mitzubringen.
- Der Tanzkapelle mit zusätzlichen Alkoholika und außerplanmäßigen Trinkgeldern einzuheizen, ist erst ab sechs Uhr morgens erlaubt.
- Spontan heraufbrechende Verlobungen, schwerwiegende Beleidigungen, heimlich ausgetauschte Küsse, Blutracheschwüre und ähnliche Vorkommnisse sollen im Interesse der Festtagsstimmung nicht vor Abreise des Hochzeitspaares ausgeplaudert werden.
- Wenn die Gesellschaft auf weniger als eine Person zusammengeschrumpft ist, ist das Fest als beendet anzusehen.
Weitere Texte neben dem „Urteil Ehe lebenslänglich“
- alle Texte (29)
- allgemeine Artikel (12)
- Freunden & der Familie (2)
- Glückwünsche & Interviews (2)
- lustige Beiträge (9)
- Persönliches über das Brautpaar ∞ (3)
- Ratgeber (3)