Fest- oder Hochzeitsordnung
§ 1 – Das Fest beginnt am Anfang und hört auf, wenn die Teilnehmerzahl auf weniger als einen gesunken ist.
§ 2 – Jeder Gast hat persönlich, mit gewaschenem Gesicht und guter Laune zu erscheinen.
§ 3 – Jeder hat ruhig und besonnen seinen Platz einzunehmen. Drängeln und Schubsen ist verboten. Wer keinen Platz findet, sitzt unter dem Tisch.
§ 4 – Die Gäste sind verpflichtet, nicht mehr zu essen und zu trinken, als sie mit Gewalt in sich hinein stopfen können.
§ 5 – Wer an die Grenzen seiner Aufnahmefähigkeit gekommen ist, lässt sich langsam unter den Tisch gleiten.
§ 6 – Keiner soll aus Geiz seinen Nachbarn das Glas leer trinken, denn es wird weder kassiert, noch über den Getränkekonsum eine Strichliste geführt.
§ 7 – Es ist streng verboten, etwas übel zu nehmen oder unbemerkt zu verschwinden.
§ 8 – Zum Mitsingen aller Lieder sind auch diejenigen verpflichtet, die keine Singstimme haben. Personen im Stimmbruch bilden einen eigenen Chor.
§ 9 – Alle auftretenden Brände sind umgehend zu löschen.
§ 10 – Kater und Affen werden ausnahmslos von ihren Haltern mit nach Hause genommen.
Es lebe Recht
& Ordnung
POLIZEIVERORDNUNG
zum festlichen Tage
§ 1 – Wer bei dieser Hochzeit mitmachen will, muss vor allen Dingen anwesend sein.
§ 2 – Die Hochzeit beginnt mit dem Abgeben der Geschenke. Danach kann, wer will, wieder gehen.
§ 3 – Jeder hat sich mit leerem Magen friedlich und unbewaffnet an seinem Platz niederzulassen.
§ 4 – Die Benutzung der Kronleuchter als Schaukeln sowie die Verwendung der Teppiche als Ringermatten ist nicht gestartet.
§ 5 – Ironische Anspielungen auf die Lebensgestaltung des Herrn Bräutigam zu dessen Junggesellenzeit werden als böswillige Verleumdungen erachtet und mit Haftstrafen nicht unter sechs Wochen geahndet.
§ 6 – Der freie Flug von Schlagsahne, Fischgräten, Feuerwerkskörpern, Pfirsich- und Kirschkernen sowie von Sektkorken, Scherben, Zigarren- und Zigarettenasche ist nur insofern zulässig, als weder Personen noch Festräume Schaden nehmen können.
§ 7 – Jeder, der mehr als drei Sprachen zugleich spricht, hat einen Dolmetscher mitzubringen.
§ 8 – Der Tanzkapelle mit zusätzlichen Alkoholika und außerplanmäßigen Trinkgeldern einzuheizen, ist erst ab sechs Uhr morgens erlaubt.
§ 9 – Spontan heraufbrechende Verlobungen, schwerwiegende Beleidigungen, heimlich ausgetauschte Küsse, Blutracheschwüre und ähnliche Vorkommnisse sollen im Interesse der Festtagsstimmung nicht vor Abreise des Hochzeitspaares ausgeplaudert werden.
§ 10 – Wenn die Gesellschaft auf weniger als eine Person zusammengeschrumpft ist, ist das Fest als beendet anzusehen.
§1- Einlass wird nur Personen gewährt, die mindestens drei Tage gefastet haben und Durst wie ein kleines Pony mitbringen.
§2 – Zank, Streit, finstere Mienen, „alte Rechnungen“ und Ehe- und sonstige Zwistigkeiten sind unverzüglich an der Garderobe abzugeben.
§3 – Geschenke sind unverzüglich am Eingang auszuhändigen. Geldgeschenke dürfen nur in dezenter Verpackung überreicht werden.
§4 – Die Kleidung hat mindestens bis nach dem Festessen geordnet zu sein. Sakkos und Westen dürfen nicht vor dem Nachtisch abgelegt werden; Gürtel und Krawatten sind vor der Mahlzeit zu lockern.
§5 – Auch bekleckerte Kleider (Seidenblusen und Samtröcke, etc.) dürfen nicht abgelegt werden.
§6 – Unflätige Witze dürfen erst nach dem ersten Weinbrand erzählt werden – und auch nur dann, wenn keine Kinder oder Damen in der Nähe sind.
§7 – Wer „Dame“ ist, bestimmen die anwesenden Personen weiblichen Geschlechts jede für sich allein.
§8 – Reden dürfen nicht länger als drei Minuten dauern und müssen durch ein dezentes Schlagen an ein gefülltes Glas angekündigt werden.
§9 – Tanzen ist Pflicht! Ausgenommen sind lediglich Personen über 90 Jahre, die eine schriftliche Entschuldigung ihrer Eltern vorweisen können.
§10 – Wer die Feier nüchtern wieder verlässt, wird darauf hingewiesen, dass er in Zukunft mit keiner Einladung mehr rechnen darf.
Alternative
- Falls es regnet, findet die Feier bei schlechtem Wetter statt.
- Die Feier beginnt mit dem Anfang und schließt mit dem Ende. Kommt jemand zu spät, hat er den Anfang versäumt.
- Jeder einzelne hat so zahlreich wie möglich zu erscheinen.
- Der Eintritt in die Festräume ist nur durch die Tür gestattet.
- Jede Person darf nur einen Stuhl in Anspruch nehmen, das Brautpaar zwei.
- Mit Blicken darf vorsichtig geworfen werden.
- Getränke und Speisen sind nur in einer Richtung zu genießen.
- Jeder isst auf seiner eigenen Kleidung. Bei der Tafel nehme jeder ohne Rücksicht auf seinen Nachbarn nur das Beste. Es soll aber niemand mehr essen, als er mit aller Gewalt zu sich nehmen kann.
- Wer Übel nimmt oder wird, muss umgehend den Raum verlassen.
- Beim Verlesen der Zeitung sind sachliche Einwürfe, wie Bier- oder Weingläser verboten.
- Alle Anwesenden mögen ihre Uhren abliefern, da für die Zeitrechnungen nur die aufgehende Sonne maßgeblich ist.
- Jeder muss die Festlieder mitsingen, auch wenn er keine Stimme hat.
- Nicht alles was der Bräutigam tut und tun wird, gilt auch für die Festgäste.
- Die verheirateten Herren werden gebeten, möglichst wenig auf die Anordnungen ihrer Feldwebel zu hören, damit der junge Ehemann noch nicht sieht, was ihm in Zukunft blüht.
- Wer zu viel trinkt, falle beizeiten unter den Tisch, damit kein Aufsehen erregt wird.
- Um den Fußboden zu schonen, ist es ausdrücklich erlaubt, auf fremden Schuhen zu tanzen.
- Das Brautpaar gebe vor allem acht, dass es sich nicht zu früh aus dem Staube macht.
- Wer sich beleidigt fühlt, kann heimgehen.
- Die Festschrift dient als Andenken an das Fest und nicht zum Einpacken der Speisen.
- Wer sich dieser Festordnung nicht unterwirft, wird mit Sozialarbeit im Haushalt des Brautpaares bestraft.
Hochzeitsordnung für diese Feier
1. Das Fest beginnt mit seinem Anfang.
2. Jeder Teilnehmer hat so zahlreich wie eben möglich zu erscheinen.
3. Jeder, der zu spät kommt, hat sofort umzukehren und früher zu erscheinen.
4. Es dürfen nicht mehr als alle sprechen, da sonst ein grässlicher Kanon entsteht. Zur besseren Verständigung ist nur mit vollem Munde zu sprechen.
5. Das Rauchen am Tisch ist nur den warmen Speisen gestattet.
6. Zu dem die Schüssel kommt, der nehme das beste Stück, bevor es sein Nachbar erwischen kann.
7. Wer dem Brautpaar in ewiger Erinnerung bleiben will, hat mindestens 2 Kisten Bier, l Torte und das wertvollste Geschenk mitzunehmen.
8. Jeder Gast hat nur Anspruch auf einen Stuhl, das Brautpaar hingegen hat Anspruch auf zwei.
9. Wenn der Bräutigam redet, haben alle anderen zu schweigen, da er ab morgen sowieso nichts mehr zu sagen hat.
10. Stänkereien über und unter dem Tisch sind untersagt.
11. Mit dem Finger in das Bier des Nachbarn zu stippen ist untersagt.
12. Der Aufenthalt unter den Tischen ist vor 22 Uhr nicht erlaubt.
13. Sollte jemand am Wackeln der Wände erkennen, dass er das Getränk nicht vertragen kann, hat er ohne Aufsehen zu erregen unter den Tisch zu verschwinden.
14. Die erworbenen Affen sind morgen als Kater abzugeben.
15. Das Ergreifen falscher Beine unter dem Tisch ist verboten.
16. Es soll eine große Sauferei werden, jedoch darf bei aufrechtem Gang kein Getränk aus dem Mund laufen.
17. Jeder ist zum Mitsingen verpflichtet, auch die, die zu Hause keine Stimme haben.
18. Sitzverteilung: Alle Teilnehmer sitzen der Reihe nach und zwar so, dass einer neben dem anderen sitzt. Als Sitzgelegenheit sind nur Stühle zu benutzen. Stühle sind nach Möglichkeit warm zu halten, damit sich bei etwaigem Stellungswechsel keiner erkältet. Zu heiße Stühle sind abzukühlen, es könnte sich sonst jemand den Mund verbrennen.
19. Der erste, der nach Hause geht, hat unbedingt auf den Letzten zu warten. Jeder hat so lange zu bleiben, bis der Vorletzte gegangen ist.
20. Das Beschädigen junger Bäume auf dem Heimweg ist verboten.
21. Das Fest hört auf, wenn keiner mehr da ist, wird aber spätestens am _ (Tag der Silbernen Hochzeit) fortgesetzt.
22. Die Paragraphen treten ab sofort in Kraft.
ÜBERLEBENSTRAINING
für Hochzeitsgäste
- Bei Tisch wird empfohlen, mit dem Messer zu essen, damit man sich mit der Gabel auf dem Kopf kratzen kann.
- Sollte jemand klebrige Finger bekommen, so tauche er sie einmal kurz in das Weinglas seines Nachbarn.
- Knochen usw. lege man getrost auf den Tellerrand des anderen, um Platz auf seinem eigenen Teller zu haben.
- Niesen sollte man möglichst laut über den Tisch, dass alle Anwesenden gute Gesundheit wünschen können.
- Die Suppe schlürft man so geräuschvoll wie möglich, so dass der Gastgeber hört, wie gut sie schmeckt.
- Die Aussprache ist am deutlichsten, wenn man mit vollem Mund spricht.
- Volle Gläser sind dazu da, umgestoßen zu werden.
- Während der Tafel liebkose man nicht fremde Damen mit Fettfingern, sondern lecke sie vorher ab.
- Die Hände wische man unauffällig an das Tischtuch, so dass man die Servietten für etwaige Reste frei hat.